Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen gelten für die Firma Bike and Adventure Motorradreisen GmbH. Sehr geehrte Kunden/innen, wir danken Ihnen, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Reise bei Bike and Adventure Motorradreisen GmbH (im Folgenden BA) zu buchen. Wir sichern Ihnen unsere höchste Aufmerksamkeit und Erfahrung zu, um Ihnen einen Urlaub nach Ihren Vorstellungen zu ermöglichen. Zu jeder Reise (Vertragsabschluß) gehören rechtliche Vereinbarungen, diese sind nachfolgend in unseren Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen sowie Zusatzbedingungen aufgeführt. Bitte nehmen Sie alle nachstehenden Bedingungen vor Abschluss des Vertrages zur Kenntnis, mit Eingang Ihrer Buchung bzw. Ihrer Unterschrift setzen wir sie als gelesen und anerkannt voraus. Für vermittelte Fremdleistungen anderer Anbieter/Veranstalter gelten ergänzend deren Geschäftsbedingungen, die Sie mit Angebot/Bestätigung ergalten
1. Anmeldung / Vertragsabschluß Mit der Anmeldung bieten Sie BA den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, die Annahme des Reisevertrages kommt in Form unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Er gilt für alle Personen und Fahrzeuge, die in Ihrer Anmeldung aufgeführt sind. Sollte der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung abweichen, so entspricht dies einem neuen Angebot von BA, an welches wir uns für einen Zeitraum von 10 Tagen ab Zugang Reisebestätigung gebunden halten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Ablehnung, so gilt unser Angebot als angenommen.
2. Zahlungsbedingungen / Reiseunterlagen Nach Vertragsabschluß (Zugang der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins) ist von Ihnen eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, maximal Euro 250,- zu leisten. Die Restzahlung ist sofort nach Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen fällig und muss 28 Tage vor Antritt der Reise auf unserem Konto verbucht sein. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Reisesicherungsschein, der die gesetzlich geforderte Reisepreisabsicherung gemäß § 651k BGB dokumentiert. Entstehende Kosten aufgrund zu spät geleisteter Restzahlungen gehen zu Ihren Lasten, ebenso eventuell anfallende Kurierkosten. Bei Nichtzahlung bis zu Antrittsdatum der Reise ist BA berechtigt, Reisedokumente bzw. Leistungen einzubehalten bzw. zu sperren. Ein Anspruch auf Zahlung des Gesamtpreises bleibt darüber hinaus bestehen.
3. Leistungen / Preise / Änderungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Produkt-/Leistungsbeschreibung von BA sowie aus den Angaben der jeweiligen Reisebestätigung. Es gelten die Preise der letzten, gültigen Ausschreibung bzw. aus dem gemeinsamen Katalog.
4. Haftung / Haftungsausschluss Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmann für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen. Sofern BA nur als Vermittler von Fremdleistungen auftritt, ist die Haftung per Gesetz stark eingeschränkt bzw. kann ganz ausscheiden. Wir schließen jede Haftung für Minderleistungen und/oder Schäden aus, welche durch vermittelte Veranstalter oder Transportdienstunternehmen verursacht werden. Für Störungen im Bereich von Fremdleistungen haften wir nicht. Bei Linien- oder Charterflügen tritt BA nur als Buchungsagent auf. Für die Erbringung von Beförderungsleitungen für Personen und Fracht und aus dieser Leistung entstehenden Schäden haftet das befördernde Unternehmen. Schäden an Gepäck oder Frachtgut sind von Ihnen sofort und direkt vor Ort mittels Schadenanzeige der verantwortlichen Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist die rechtliche Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen sind Lack- und Kratzschäden am Frachtgut. Jeder Kunde verpflichtet sich, sein Motorrad bei Anlieferung selbst durch das Anbringen von Schutzfolie, Pappe, Polster etc. möglichst gut vor Beschädigung zu schützen. Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet auf Anschlussflüge zu warten. Somit ist eine Haftung für Verspätungsschäden und allen daraus resultierenden Folgeschäden (wie Ausfall-, Miet-, Hotelkosten) ausgeschlossen, sofern nicht international gültige Bestimmungen (IATA) dies zulassen. Sie sind verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Schäden/Mängel direkt vor Ort anzuzeigen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Schaden/Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise bzw. Schadenmeldungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende bei uns geltend zu machen.
5. Erklärung bei Motorradreisen Alle Kunden stimmen bei Ihrer Reiseanmeldung folgender Erklärung zu: Ich verpflichte mich, die gesetzlichen Bestimmungen und Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die geltenden Regeln der jeweiligen Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Hinsichtlich der von mir gebuchten Reise bin ich mit meinen Fähigkeiten allen Belangen und Anforderungen gewachsen und verfüge über einen gültigen, der Größe meines Motorrades angemessenen, Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
Für Fahrfehler anderer Teilnehmer kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. 6. Rücktritt / Umbuchung Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, bei Buchung eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Als Ersatz für bisher getroffene Reisevorkehrungen kann BA eine Entschädigung verlangen, die Höhe des Ersatzanspruchs richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts. Für alle Angebote von BA gelten folgende Regelungen: 60 Tage und mehr vor Abreise: 10% des Reisepreises pro Person 59-30 Tage vor Abreise: 25% des Reisepreises pro Person 29-14 Tage vor Abreise: 50% des Reisepreises pro Person 13 und weniger vor Abreise: 90% des Reisepreises pro Person
Hinweis: Der Reisende hat die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen, dass dem Reiseveranstalter entweder kein Schaden oder aber ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei allen anfallenden Stornogebühren werden wir die von Ihnen bereits geleisteten Anzahlungen verrechnen. Nehmen Sie nach der Reisebestätigung Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft usw. vor, kann BA Ersatz für hierfür entstandene Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- bis 30 Tage vor Reiseantritt, gravierende Umbuchungswünsche nach dieser Frist werden wie ein Reiserücktritt mit gleichzeitiger Neubuchung behandelt. Kleine Änderungen nach Rücksprache. BA ist berechtigt aufgrund von höherer Gewalt von eigenen und vermittelten Reisen zurücktreten, In solchen Fällen wird ein Ersatzangebot gestellt oder bei Nichtannahme des Ersatzangebotes der volle Reisepreis erstattet. Darüber hinaus besteht kein weiterer Anspruch.
7. Paß / Visa / Gesundheit / Zoll / Dokumente Für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Impf-, Führerschein- und Devisenbestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Durch die Anmeldung versichern Sie uns, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Reise vorliegen und alle geforderten Dokumente gültig sind. Sie haften für alle Schäden, die aus der Unvollständigkeit der Papiere oder aus unrichtigen Angaben resultieren. Sie haften auch dann, wenn BA nach Ihren Angaben und in Ihrem Auftrag Flug-, Fracht- oder Zolldokumente ausfüllt. 8. Gültigkeit der Prospektangaben Mit der Veröffentlichung eines neuen Prospektes verlieren alle bisherigen Angebote Ihre Gültigkeit. Für Druckfehler, Rechenfehler, Übertragungsfehler haften wir nicht.
9. Es gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen für Motorradtransporte: 9.1. Der Transport des Motorrades findet in der Regel nicht auf dem gleichen Flug des begleitenden Fahrers statt. Um eine angestrebte, fristgerechte Auslieferung im Ankunftsland zu gewährleisten, ist ein entsprechender zeitlicher Vorlauf notwendig. Auf dem Rückflug ist grundsätzlich ein Transport auf stand-by Basis üblich. Somit ergeben sich für Sie zwecks Anlieferung und Abholung vom Heimatflughafen zusätzliche An- und Abfahrtswege. 9.2. Für den sachgerechten und ordnungsgemäßen Transport von Motorrädern ist ausschließlich die jeweils befördernde Fluggesellschaft verantwortlich. 9.3. Weder die Fluggesellschaft noch BA können für Auslieferungsverzögerungen und daraus resultierenden Folgeschäden wie Ausfall, Miet- oder Hotelkosten haftbar gemacht werden, wenn diese auf Abfertigungszeiten von Agenten und Behörden zurückzuführen sind. 9.4. An allen Flughäfen ist die Erhebung von Zollgebühren durch die Behörden möglich. Diese Kosten sind nicht im Reisepreis eingeschlossen, außer es ist in der Rechnung als Leistung ausgewiesen. 9.5. Für die Zollabfertigung, die Einhaltung der Einfuhr- und Versicherungsbedingungen, KFZ Versicherung und Transportbestimmungen sind Sie ohne Ausnahme selbst verantwortlich. Informationen von uns über diese Bestimmungen sind grundsätzlich unverbindlich. 9.6. Angaben über Öffnungszeiten, Abfertigungszeiten von Zollbehörden oder Frachtagenten sowie deren Adressen sind unverbindlich und ohne Haftung seitens BA. 9.7. Schäden, die durch Beförderungshindernisse entstehen, können BA gegenüber nicht geltend gemacht werden. 9.8. Am Motorrad fest verschraubte Koffer dürfen nicht abgeschlossen werden, Kontrolle und Einsicht durch Zollbeamte muss jederzeit möglich sein. Für Verlust oder Diebstahl von am Motorrad verbleibenden Gepäckstücken haftet weder die Fluggesellschaft noch BA. 9.9. BA haftet nicht bei Diebstahl des Motorrades oder dessen Einzelteilen.
10. Es gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen für Mietmotorräder und geführte Touren: 10.1. Alle Reservierungen für Mietmotorräder werden von BA vermittelt, deshalb gelten abweichend die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner wie in den entsprechenden Ausschreibungen von uns genannt. 10.2. Sollte ein gebuchtes und bestätigtes Modell, aus welchen Gründen auch immer, nicht bereit gestellt werden können, sind BA oder der Vermieter bzw. sein Vertreter berechtigt, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzmotorrad oder ein Motorrad einer höheren Klasse ohne Mehrkosten zu stellen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Vermieter. Die Ersatzmotorräder können unterschiedlicher Hersteller und somit auch verschiedener Ausstattung sein. 10.3. Grundsätzlich sind Sie als Fahrer/Mieter für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen im Fahrgebiet und Mietbedingungen des Vermieters verantwortlich. 10.4. Bei Touren kann der Vermittler/Vermieter bis vier Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder höhere Gewalt eine Durchführung unmöglich macht. 10.5. Ein Abbruch der Reise ist gestattet, wenn eine weitere Durchführung aus verschiedensten Gründen Gefahr für Leib und Seele einzelner Teilnehmer darstellt. 10.6. Ausschließlich der Veranstalter bzw. Tourguide entscheiden über Rücktritt oder Abbruch. 10.7. Bei Rücktritt bestehen keine Erstattungsansprüche über den Reisepreis hinaus und bei Abbruch kein Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
11. Gerichtsstand / Unwirksamkeit Der Reisende kann BA nur an dessen Sitz verklagen: Bike and Adventure Motorradreisen GmbH, GF Sönke Bonde, Österstr. 1, 25693 St. Michaelisdonn - hier Meldorf. Bei vermittelten Fremdleistungen gilt der Gerichtsstand der jeweiligen Anbieter. Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages oder der diesem Vertrag zugrunde liegenden Reisebedingungen beschränkt sich auf die jeweilige Bestimmung und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der zugrunde liegenden Reisebedingungen zur Folge. Die vorstehenden Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff BGB soweit gesetzlich zulässig.
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